GreenTec A/S, Merkurvej 25, DK 6000 Kolding
Diese Verkaufsbedingungen gelten, soweit andere nicht schriftlich festgelegt wurden, für jeden von der Firma GreenTec A/S getätigten Verkauf.
1. Lieferbedingungen:
Lieferungen an den Käufer in der Europäischen Union (EU) basieren auf DDP (Delivery Duty Paid) gemäß ICC Incoterms 2020.
Lieferungen außerhalb der Europäischen Union (EU) basieren auf DAP (Delivery at Place) gemäß ICC Incoterms 2020.
Sofern nicht anders vereinbart, zahlt der Käufer einen berechneten Lieferpreis. Die Transportzeit ist nicht in der Lieferzeit enthalten.
EXW (Ex Works):
Der Käufer muss den gesamten Transport, die Exportdokumentation, die Deckung aller Versandkosten arrangieren, und führt den Import- und Lieferprozess durch. Sobald die Ware vom Eigentum des
Verkäufers abgeholt wurde, geht das Risiko auf den Käufer über.
DAP (Delivered at Place - benannter Bestimmungsort):
Der Verkäufer bezahlt die Beförderung zum genannten Ort, mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhrabfertigung und übernimmt alle Risiken vor dem Zeitpunkt, an dem die Waren durch den Käufer bereit zum Entladen sind.
DDP (Delivered Duty Paid - benannter Bestimmungsort):
Der Verkäufer ist für die Lieferung der Ware verantwortlich bis zum genannten Ort im Land des Käufers und trägt alle Kosten für die Übergabe der Ware an den Bestimmungsort, einschließlich Einfuhrzölle und Steuern.
2. Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, soweit eine andere Währung nicht schriftlich festgelegt ist. Alle Zahlungen haben an eine von GreenTec angewiesene Bank zu erfolgen. Für die bei der Überweisung der Kaufsumme zu entrichtenden Kosten kommt GreenTec nicht auf. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenen Monat in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich werden Frachtkosten für Ersatzteile und Zubehör vom Kunden nach Lieferung bezahlt.
Die Rücksendung von Ersatzteilen kann nur nach vorheriger Absprache mit der Ersatzteilabteilung von GreenTec und einem Rücksendebetrag von 10% erfolgen.
3. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Kaufsumme einschließlich Zinsen, Unkosten usw. Eigentum der Firma GreenTec A/S.
4. Reklamationen:
Zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren geht jegliche Gefahr für die Waren auf den Käufer über. Eine Bemängelung der Waren gegenüber GreenTec hat so schnell wie möglich und spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich zu erfolgen. Jegliche Mengen- und Qualitätsbemängelungen des Käufers entfallen, wenn GreenTec die Mängelrüge innerhalb der angegebenen Frist nicht erhält. GreenTec ist berechtigt und verpflichtet, durch Vertriebspartner, etwaige auf Konstruktions- und Materialfehler zurückzuführende sowie aus der Herstellung hervorgegangene Mängel nachzubessern. GreenTec entscheidet selbst, ob die Nachbesserung durch Reparatur oder Ersetzung des defekten Teils bzw. der defekten Teile erfolgt. Im Falle einer Reparatur ist der Käufer verpflichtet, den Liefergegenstand bei der von GreenTec angegebenen Werkstatt eigenständig einzuliefern und abzuholen. Im Falle einer Ersetzung des defekten Teils bzw. der defekten Teile ist der Käufer verpflichtet, auf eigene Rechnung die defekten Teile an GreenTec zu senden. GreenTec ist berechtigt, statt Ersetzung eine Neulieferung der fehlerhaften Waren vorzunehmen. GreenTec haftet nur für auftretende Mängel binnen ein Jahr vom Liefertag des Verkauften. Die Gewährleistung der GreenTec A/S erstreckt sich nicht über die in diesem Punkt angeführte hinaus. Dies gilt für jeden durch den Mangel verursachten Verlust, hierunter fallen Betriebs- und Verdienstausfälle sowie andere daraus folgende Vermögensschäden.
5. Garantiebedingungen:
Bei Übernahme der Garantieleistung durch GreenTec umfasst die Garantie Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler und -mängel. Die von GreenTec geleistete Garantie gilt jedoch nicht bei mangelhafter Wartung, fehlerhafter Montage, vom Käufer vorgenommenen Änderungen oder durch falschen Gebrauch der Ware entstandenen Fehlern und Mängeln. Ferner umfasst die Garantie nicht normalen Verschleiβ und normale Minderung. Die Gewährleistungspflicht von GreenTec steht den Nachweis durch den Käufer voraus, dass der festgestellte Fehler bzw. Mangel nicht durch von der Garantie, vgl. oben, ausgenommene Umstände zurückzuführen ist. Spätestens binnen 8 Tagen nachdem der Fehler bzw. Mangel vom Käufer festgestellt wurde oder hätte festgestellt sein sollen, hat der Käufer GreenTec gegenüber Fehler oder Mängel am Verkauften schriftlich anzuzeigen. Wenn der Käufer GreenTec vor dem Ablauf dieser Frist und vor dem Ablauf der Garantiefrist nicht benachrichtigt hat, verliert der Käufer das Recht, Ansprüche wegen des Fehlers bzw. Mangels zu erheben. GreenTec ist berechtigt und verpflichtet, alle von einer von GreenTec geleisteten Garantie umfassten Mängel nachzubessern.
GreenTec entscheidet selbst, ob die Nachbesserung durch Reparatur oder Ersetzung des defekten Teils bzw. der defekten Teile erfolgt, vgl. die unter Punkt 4 angeführten Bedingungen. GreenTec haftet darüber hinaus nicht für solche Mängel. Dies gilt für jeden durch den Mangel verursachten Verlust, hierunter fallen Betriebs- und Verdienstausfälle sowie andere daraus folgende Vermögensschäden.
Die Straßenverkehrsordnung muss befolgt werden! Denken Sie daran, Lichter, Warndreiecke usw. zu platzieren. Transporträder werden für Fahrzeuge mit zu großer Breite verwendet.
24 Monate Garantie gilt für neue Maschinen ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Maschine. Es wird jedoch keine Erstattung für Fahrkosten oder andere Folgekosten gewährt.
Wenn Sie Garantiearbeiten durchführen, fordern Sie bitte unseren Garantiebericht an. Die Arbeitszeiten werden pro Stunde zu festen Standardpreisen abgerechnet. Hydraulik und Getriebeöl fallen nicht unter die Garantie.
Mit der Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen lehnt GreenTec die Produkthaftung und weitere Gewährleistung ab.
Garantierte- Teile werden, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach dem Austausch kostenlos an den Service von GreenTec zurückgesandt.
6. Produkthaftung:
Der Käufer hat GreenTec in dem Umfang schadlos zu halten, indem GreenTec einem Dritten gegenüber eine Haftungsverpflichtung für solche Schäden und Ausfälle auferlegt wird, für die GreenTec dem Käufer gegenüber gemäβ diesem Punkt nicht haftbar ist.
GreenTec haftet nicht für die durch das Verkaufte verursachten Schäden:
a) An Immobilien oder Mobilien, die eintreten, während die Ausrüstung im Besitz des Käufers ist.
b) An den vom Käufer hergestellten Produkten bzw. an Produkten, von denen diese Teile sind, oder für Schäden an Immobilien oder Mobilien, die solche Produkte wegen des Verkauften verursachen.
In keinen Fall haftet GreenTec für Betriebs- und Verdienstausfälle sowie andere daraus folgende Vermögensschäden. Wenn ein Dritter gegen eine der Parteien Ansprüche auf Schadensersatz gemäß diesem Punkt erhebt, hat diese Partei der anderen Partei dies umgehend mitzuteilen. GreenTec und der Käufer sind gegenseitig verpflichtet, sich bei dem Gericht bzw. Schiedsgericht verklagen zu lassen, das die gegen eine der beiden Parteien auf Grund eines laut dem Klageantrag von der Ausrüstung verursachten Schadens oder Verlusts erhobenen Schadensersatzansprüche behandelt. Das Innenverhältnis zwischen Käufer und GreenTec ist jedoch stets beim vereinbarten Gerichtsstand gemäβ diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu regeln.
7. Verspätete Leistung:
Im Falle verspäteter Leistung ist der Käufer davon in Kenntnis zu setzen. Bei verspäteter Leistung steht dem Käufer lediglich das Recht auf Wandelung zu. Das Recht auf Wandelung steht dem Käufer jedoch nur in dem Falle zu, wenn es sich um eine für den Käufer wesentliche Verspätung handelt. In dem Falle hat der Käufer, nachdem die Lieferung hätte stattfinden sollen, GreenTec eine schriftliche Mahnung mit Forderung auf Lieferung binnen 8 Tagen zuzuschicken. Wenn Lieferung vor Ablauf der 8-tägigen Frist nicht stattfindet, kann der Käufer den Kauf wandeln.
8. Wiederverwendbare Verpackungen:
GreenTec behält sich das Recht vor, dem Käufer jede wiederverwendbare Verpackung wie zum Beispiel EUR-Paletten, in Rechung zu stellen.
9. Haftungsausschluss und höhere Gewalt:
Unter folgenden nach Abschluss des Geschäfts entstandenen Umständen wird der Firma GreenTec die Haftung und auch die Erfüllung des Vertrags erlassen: Im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Lieferverzug von Seiten der Zulieferer u.ä. erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist. Im Falle eines Krieges, politischer Unruhen, Naturkatastrophen und ähnlicher Ereignisse auβerhalb der Kontrolle der Parteien, einschlieβlich Rohwarenmangels, Beschlagnahme, devisenrechtlicher Beschränkungen und behördlicher Maβnahmen ist die Firma GreenTec berechtigt, von jedem Angebot bzw. jedem laufenden Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei ist verpflichtet, binnen 7 Tagen nach dem Eintritt der höheren Gewalt, die andere Partei durch E-Mail/Telefax zu informieren.
10. Streitfälle:
Etwaige Streitfälle zwischen den beiden Parteien bezüglich dieses Vertrags sind in Übereinstimmung mit CISG (Contracts for the International Sale of Goods) zu entscheiden. Etwaige Streitfälle sind wenn möglich stets auβergerichtlich zu regeln. Lässt sich der Streitfall nicht durch gütliche Einigung beilegen, so ist er durch das Dänische Schiedsrichterliche Institut (Det Danske Voldgiftsinstitut) in Kopenhagen, Dänemark zu entscheiden. Nach Wahl kann GreenTec jedoch Klage beim Gericht in Kolding, Dänemark, erheben.